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Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte
Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Stpfl. (Bezug: § 5 Abs. 3 FKAustG; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG).
(1) Die Beteiligten stritten über die Frage, ob die Finanzverwaltung die aus der Schweiz erhaltenen Angaben über Vermögensbestände der Kläger auf einem Schweizer Konto sowie einem Schweizer Depot speichern und verarbeiten darf oder ob er die entsprechenden Daten löschen muss. Die Kläger führen gemeinsam ein Konto mit Depot in der Schweiz und erzielten hieraus in der Vergangenheit Einkünfte, die unter Anrechnung der Schweizerischen Verrechnungssteuer in Deutschland versteuert wurden. Die Kontenstände wurden auf Basis...