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Umsatzsteuer | Umsatzsteuerliche Organschaft mit Aktiengesellschaft
Die umsatzsteuerliche Organschaft mit einer AG als Organgesellschaft setzt ebenso wie eine Organschaft mit einer GmbH voraus, dass der Organträger bei der AG seinen Willen durchsetzen kann. Werden Angestellte des Organträgers bei der AG als Vorstand eingesetzt, muss der Organträger in der Lage sein, seine Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten gesellschaftsrechtlich bei der Organgesellschaft durchzusetzen.
[i]Klägerin ging von einer umsatzsteuerlichen Organschaft aus Die Klägerin war eine AG, die alleinige Aktionärin der A-AG war. Die beiden Vorstandsmitglieder der A-AG waren Mitarbeiter aus dem Facilitymanagement der Klägerin, die weder zum Vorstand noch zum Aufsichtsrat der Klägerin gehörten. Entsprechendes galt für den Aufsichtsrat der A-AG, der ebenfalls mit Mitarbeitern der Klägerin besetzt wurde, die weder zum Vorstand n...