Online-Nachricht - Montag, 29.04.2024

Wirtschaftsförderung | Bundestag und Bundesrat beschließen Solarpaket I (BMWK)

Bundestag und Bundesrat verabschieden am das Solarpaket. Die Maßnahmen beschleunigen den Ausbau der Photovoltaik und der anderen erneuerbaren Energien vor dem Hintergrund der PV-Ausbauziele bis 2030.

Hintergrund: Das Solarpaket setzt einen Großteil der Maßnahmen der Solarstrategie des BMWK um. Es beinhaltet Maßnahmen für Gewerbe und Handel, für Wohngebäude und damit für die Teilhabe von Mieterinnen und Mietern, für Balkon-Photovoltaik und für Freiflächenanlagen. An vielen weiteren Stellen werden die Regelungen zugunsten der Anlagenbetreibenden erheblich vereinfacht. Zudem ist das Solarpaket in Teilen auch ein Paket zum schnelleren Ausbau von anderen erneuerbaren Energiequellen, Netzen und Speichern.

Hierzu führt das BMWK in einem Überblickspapier u.a. weiter aus:

  • Ausbau von PV auf Gewerbedächern stärken: Für größere Solaranlagen ab 40 Kilowatt (kW) auf Dächern wird die Förderung um 1,5ct/kWh angehoben als Reaktion auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten. Zusätzlich wachsen die ausgeschriebenen Mengen für die PV-Dachausschreibung großer Anlagen auf 2,3 GW pro Jahr ab 2026 auf. Um eine wettbewerbliche Preisbildung in diesem professionellen Segment zu unterstützen, wird nach einer Übergangszeit von einem Jahr die Anlagengröße, ab der die Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtend ist, auf 750 kW gesenkt.

  • Schwellenwerte flexibilisieren, insbesondere für Gewerbe-PV: Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet. Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 200 kW, die bisher der Direktvermarktungspflicht unterliegen, können künftig ihre Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber weitergeben. Hiervon profitieren insbesondere Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauch, für die sich die Direktvermarktung heute nicht lohnt.

  • Zudem soll zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein

  • Ergänzend enthält das Gesetz Vereinfachungen bei der sog. Anlagenzusammenfassung.

  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einführen: Dieses neue Modell ermöglicht eine bürokratiearme Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes. Die Weitergabe von PV-Strom an Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage insbesondere von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit werden. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum eigenständig fortbestehenden Mieterstrommodell keine zusätzliche Förderung der in diesem Modell innerhalb des Gebäudes genutzten Strommengen vorgesehen. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird wie gewohnt nach dem EEG vergütet. Nebenanlagen des Gebäudes können für die Installation der PV-Anlage ebenso genutzt werden wie Stromspeicher zur Zwischenspeicherung des Stroms.

Weitere Informationen zum Solarpaket I finden Sie auf der Homepage des BMWK und im Überblickspapier.

Quelle: BMWK, Pressemitteilung v. (GR)

Fundstelle(n):
RAAAJ-66028