Entgelt für den Verzicht auf eine Nießbrauchsberechtigung an einem Mitunternehmeranteil als Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Mitunternehmerstellung des Nießbrauchsberechtigten
Leitsatz
1. Eine Zahlung für die Aufgabe bzw. den Verzicht auf einen Nießbrauch an einem Kommanditanteil gehört zu den Einkünften aus
Gewerbebetrieb, wenn der Nießbrauchsberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist.
2. Eine Beteiligung des Nießbrauchsberechtigten am laufenden Gewinn und Verlust reicht für ein erforderliches Mitunternehmerrisiko
aus.
3. Bei einem (Vorbehalts-)Nießbrauch an einer KG-Beteiligung liegt eine „besonders stark ausgeprägte” Mitunternehmerinitiative
des Nießbrauchsberechtigten vor, wenn er kraft der vollumfänglich vorbehaltenen Stimm- und Verwaltungsrechte sogenannte Grundlagengeschäfte
wie z. B. den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken blockieren kann und dies auch im Gesellschaftsvertrag der KG verankert
ist.
Fundstelle(n): TAAAJ-66023
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.09.2023 - 12 K 2281/21
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