Bei tauschweiser Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts setzt die Inanspruchnahme von § 6b EStG voraus, daß der Anspruch auf das eingetauschte Wirtschaftsgut (zunächst) Betriebsvermögen wird
Leitsatz
Besteht die Gegenleistung für die tauschweise Hingabe eines betrieblichen Wirtschaftsguts in dem Anspruch auf Übertragung eines Wirtschaftsguts, so kann in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven selbst dann eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG gebildet werden, wenn das eingetauschte Wirtschaftsgut in das Privatvermögen übertragen wird (Abgrenzung zum , BFHE 134, 104, BStBl II 1982, 18).
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 60 BFH/NV 1996 S. 9 Nr. 2 DAAAA-95675
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