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Nachhaltigkeitsberichterstattung | Erste Berichtigungen am Set 1 der ESRS
EU-Kommission berichtigt die europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Am veröffentlichte die Europäische Kommission eine Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vom , mit der die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vom bekannt gemacht wurden (Amtsblatt der EU 2024/90241). Diese Berichtigung betrifft hauptsächlich redaktionelle Änderungen – die zwölf Standards bleiben im Kern unverändert.
Das sogenannte Corrigendum enthält präzisierende Formulierungen und Korrekturen, die Elemente wie z. B. die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten und die Bereitstellung von Informationen betreffen. In ESRS 1.91 „Allgemeine Anforderungen“ wurde z. B. die Formulierung „potenzielle finanzielle Auswirkungen“ durch „erwartete finanzie...