Antrag auf Bilanzänderung zur Bildung einer § 6 b-Rücklage auch noch nach Ablauf der Reinvestitionsfrist im Rahmen eines Finanzgerichtsverfahrens möglich
Leitsatz
Der Antrag auf Änderung der Bilanz mit dem Ziel der Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG kann auch noch im finanzgerichtlichen Verfahren gestellt werden. Das FA muß auch dann eine Ermessensentscheidung über seine Zustimmung zur Bilanzänderung treffen, wenn die Reinvestitionsfrist bereits abgelaufen ist (Fortführung der Grundsätze des Senatsurteils vom IV R 61/93, BFHE 176, 350, BStBl II 1995, 367).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 568 BFH/NV 1996 S. 274 Nr. 10 WAAAA-95660
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