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Update zur Thesaurierungsbegünstigung des § 34a EStG
Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung sind mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. in das EStG aufgenommen worden. Ziel der Regelung des § 34a EStG ist die Angleichung der Belastung thesaurierter Gewinne von Personen- und Kapitalgesellschaften. Dazu werden auf Antrag nicht entnommene Gewinne mit 28,25 % zuzüglich Zuschlagsteuern belastet, wohingegen spätere Entnahmen einer Steuerbelastung von 25 % zuzüglich Zuschlagsteuern unterliegen.
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Hintergrund der Neuregelungen im Wachstumschancengesetz
[i]Ziel: rechtsformneutrale BesteuerungDurch das Wachstumschancengesetz soll die steuerliche Belastung nicht entnommener Gewinne von Personenunternehmen vermindert, die Eigenkapitalbildung verbessert und Gestaltungsmöglichkeiten, die der Zielsetzung der Thesaurierungsbegünstigung entgegenlaufen, entgegengetreten werden. Dazu waren umfangreiche Änderungen des § 34a EStG vorgesehen, die initial auch eine Verbesserung der Verwendungsreihenfolge – durch vorrangige Entnahme steuerfreier und tarifbesteuerter Gewinne – zum Gegenstand hatte.
Neuregelungen durch das Wachstumschancengesetz
Im [i]Streichung der Neuerungen zur Verwendungsreihenfolgeweiteren Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch nochmals der Rotstift angesetzt ...