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BFH Urteil v. - V R 55/95 BStBl 1996 II S. 561

Gesetze: AO 1977 §§ 227, 240, 222, 234 Abs. 2KO § 58 Nr. 2KO § 60 Abs. 1KO § 82

Zum (teilweisen) Erlaß von Säumniszuschlägen, wenn ein Konkursverwalter fällige Steuern aus konkurs- oder haftungsrechtlichen Gründen erst zahlen darf, wenn feststeht, ob die Konkursmasse zur Begleichung vorrangiger Masseschulden ausreicht

Leitsatz

Der Umstand, daß ein Konkursverwalter fällige Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut mangels Liquidität der Konkursmasse erst nach der Veräußerung eines Betriebsgrundstücks entrichtet, gebietet für sich allein nicht den Erlaß sämtlicher hierdurch verwirkter Säumniszuschläge.

Die Funktion der Säumniszuschläge als Gegenleistung für verspätete Zahlung fälliger Steuern und als Aufwendungsersatz für ihre Verwaltung bleibt im Konkurs grundsätzlich unberührt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 561
BFH/NV 1996 S. 357 Nr. 12
FAAAA-95657

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BFH, Urteil v. 18.04.1996 - V R 55/95

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