Online-Nachricht - Mittwoch, 24.04.2024

Verfahrensrecht | Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung (BMF)

Das BMF hat den bundeseinheitlichen Vordruck für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung - Vordruckmuster USt 7 A aktualisiert ( :001).

Das aktualisierte Vordruckmuster ist spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden. Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen.

Folgende Abweichungen sind zulässig:

  • Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.

  • Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.

Hinweis:

Das Schreiben mit dem Vordruckmuster ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
WAAAJ-65786