Online-Nachricht - Mittwoch, 24.04.2024

Arbeitsrecht | Mindestlohn in der Altenpflege steigt (Bundesregierung)

Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen. Eine Pflegefachkraft erhält dann 19,50 € pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum . Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.

Zum 1. Mai steigt der Pflegemindestlohn: Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 15,50 € brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 € und Pflegefachkräfte 19,50 €. Eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege soll dann zum folgen. Sie ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt – ebenso wie die erste Erhöhung zum Mai – einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Die Pflegekommission hatte sich einstimmig für die Anhebung ausgesprochen.

Beschäftigte in der Altenpflege haben zudem Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus: bei einer 5-Tage-Woche jeweils neun Tage pro Kalenderjahr. Wenn tarifliche, betriebliche oder arbeitsrechtliche Regelungen schon zusätzliche Urlaubstage vorsehen, gilt diese Regelung nicht.

Die Höhe des Pflegemindestlohns und der Urlaubsanspruch finden sich in der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung vom 28.11.2023, die bereits zum in Kraft getreten ist.

Die Mindestlöhne im Einzelnen

Mindestlohn für Pflegehilfskräfte


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Höhe
ab
14,15 €
ab
15,50 €
ab
16,10 €

Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit)


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Höhe
ab
15,25 €
ab
16,50 €
ab
17,35 €

Mindestlohn für Pflegefachkräfte


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Höhe
ab
18,25 €
ab
19,50 €
ab
20,50 €

Hinweis:

Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt, wie zum Beispiel in Privathaushalten, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,41 € pro Stunde.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 23.4.2024 (il)

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FAAAJ-65770