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Terminservice zur Registrierungsunterstützung auf der Steuerberaterplattform
[i]BStBK, Steuerberaterplattform, KontaktDie Registrierung auf der Steuerberaterplattform einschließlich der Aktivierung des persönlichen besonderen elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) ist eine berufsrechtliche Pflicht, die im Steuerberatungsgesetz geregelt ist. Diese Pflicht wird durch § 3 Abs. 4 BOStB konkretisiert, wonach die Eigenverantwortlichkeit [i]Kalb, NWB 47/2022 S. 3327auch bei der elektronischen Korrespondenz zu gewährleisten ist. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bietet einen kostenfreien Terminservice an, der für diejenigen Steuerberater eingerichtet wurde, die sich noch nicht auf der Steuerberaterplattform registriert haben.
[i]Fest buchbarer EinzelterminDie Registrierung wird im Rahmen eines fest buchbaren Einzeltermins gemeinsam mit einem Servicemitarbeitenden des beSt-Supports durchgeführt. Der Termin, der telefonisch stattfindet, umfasst die Registrierung und Aktivierung der besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer. Der Import in eine Fachsoftware wird im Termin nicht abgebildet.
[i]Nötige Hilfsmittel sollten vorliegenWer einen Termin in Anspruch nehmen möchte, sollte vorbereitet sein und den Registrierungscode aus dem Anschreiben der BStBK, den Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und dazugehöriger eID-PIN sowie ein Kartenlesegerä...