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Grunderwerbsteuer | Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht (BFH)
Der ) entschieden, dass ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauvertrag, der zur Einbeziehung der Baukosten in die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage führen kann, nicht zwingend voraussetzt, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags ein rechtswirksames Angebot zum Abschluss eines Bauvertrags vorlag. Damit bestätigt der BFH die Grundsätze seines Urteils vom (II R 32/13 NWB VAAAE-81770, BFH/NV 2015 S. 230).
Sachverhalt
Die Kläger erwarben in 2016 zu je ein Halb ein unbebautes Grundstück, zwar mit Bauverpflichtung, jedoch ausdrücklich ohne Bauträger- oder Architektenbindung. Dem Erwerb vorausgegangen war die Tätigkeit einer Projektierungsgesellschaft, welche die Grundstücke für die Veräußerin ...