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NWB EV 5/2024 S. 153

FKAustG | Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte (BFH)

Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Steuerpflichtigen.

Hintergrund
Nach § 5 Abs. 3 FKAustG nimmt das BZSt die von einer anderen zuständigen Behörde eines Staates übermittelten Daten entgegen, speichert sie und leitet sie zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens nach Maßgabe des § 88 Abs. 3 und 4 AO an die zuständige Landesfinanzbehörde weiter. Betroffen sind jeweils nur die Daten zu im Ausland in den in § 1 Abs. 1 FKAustG aufgeführten Staaten geführten Finanzkonten. Hierzu gehören auch die in der Schweiz geführten Finanzkonten.

Sachverhalt
Die Kläger wehren sich gegen die Übermittlung der Kontostände ihrer Schweizer Bankkonten an das BZSt und verlangen die Löschung der von den Schweizer ...

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