Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Chemnitz Beschluss v. - L 8 SO 77/22 B ER

Gesetze: SGB IX § 102 Abs. 1 Nr. 4; SGB IX § 104; SGB IX § 127; SGB IX § 36; SGB § 38; SGB IX § 78; SGB IX § 90; SGB IX § 95; SGB IX § 113 Abs. 1; SGB IX § 123ff

Leitsatz

Leitsatz:

Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung werden alle während des Vereinbarungszeitraums entstandenen Ansprüche des Leistungserbringers abgegolten. Die pauschale Ablehnung behinderter Menschen mit einem besonders hohen Hilfebedarf ist ebenso unzulässig wie die Androhung ihrer "Entlassung", sollten keine dem Leistungserbringer genehmen Einzelfallvereinbarungen zur personellen Ausstattung und Vergütung geschlossen werden. Einzelfallvereinbarungen dürfen nur ausnahmsweise geschlossen werden, damit das System der §§ 123 ff SGB IX nicht ausgehöhlt wird.

Fundstelle(n):
AAAAJ-65604

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Chemnitz, Beschluss v. 20.09.2023 - L 8 SO 77/22 B ER

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen