Nachprüfungsvorbehalt zum Zerlegungsbescheid ist allen am Zerlegungsverfahren Beteiligten bekanntzugeben; Änderungsbefugnis nach § 164 Abs. 2 AO, wenn Nachprüfungsvorbehalt durch einen beim Erstellen eines EDV-Programms aufgetretenen ,,mechanischen'' Fehler unterblieben ist
Leitsatz
1. Der Vorbehalt der Nachprüfung ist als Nebenbestimmung eines Zerlegungsbescheides allen am Zerlegungsverfahren Beteiligten bekanntzugeben. 2. Der Änderungsbefugnis (§ 164 Abs. 2 AO 1977) steht eine gegenüber den Steuerberechtigten unterbliebene Vorbehaltskennzeichnung nicht entgegen, wenn sie gemäß § 129 AO 1977 nachgeholt werden kann. 3. Beim Erstellen eines EDV-Programms aufgetretene ,,mechanische'' Fehler können eine Berichtigung gemäß § 129 AO 1977 rechtfertigen (Anschluß an , BFHE 142, 202, BStBl II 1985, 32).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 509 BFH/NV 1996 S. 269 Nr. 10 JAAAA-95634
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