Bilanzielle und
steuerrechtliche Aspekte bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur
Gesetzliche Grundlagen und Fallstricke
Dr. Volker Endert
Das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG) verpflichtet zahlreiche große Unternehmen mit Immobilienbesitz spätestens zum mindestens eine Ladesäule auf ihrem Firmengelände zu errichten. Nicht selten stellt sich die Frage, welche bilanziellen und steuerrechtlichen Konsequenzen sich ergeben, sofern die Ladesäulen dann auch genutzt werden sollen. Der Beitrag stellt die bilanz- und steuerrechtlichen Grundsätze dar und weist auf mögliche Fallstricke hin.
I. Gesetzliche Grundlage der Verpflichtung zur Bereitstellung von
Ladeinfrastruktur
1. Persönlicher Anwendungsbereich des Gesetzes
Mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus von Infrastruktur zum Laden von
sogenannten E-Autos hat die Bundesregierung mit Wirkung zum das Gesetz
zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität
(Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG) bestandskräftig
verabschiedet. Das Gesetz verpflichtet grundsätzlich sämtliche immobilienbesitzenden
Unternehmen und Privatpersonen in De...
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