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BFH Urteil v. - V R 14/95 BStBl 1996 II S. 491

Gesetze: UStG 1980 § 9 Abs. 1UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2AO 1977 § 42FGO § 139 Abs. 3 Satz 3

Kein Vorsteuerabzug des Grundstückserwerbers, wenn ein insolventer Veräußerer eine Grundstückslieferung im Interesse des Erwerbers nachträglich als steuerpflichtig behandelt und damit die negativen Auswirkungen für den Erwerber ausgleicht

Leitsatz

Der Vorsteuerabzug durch den Grundstückserwerber kann rechtsmißbräuchlich sein, wenn ein insolventer Grundstücksveräußerer eine Grundstückslieferung aufgrund einer nachträglich vereinbarten Erhöhung der Gegenleistung als steuerpflichtig behandelt und wenn mit dem zusätzlichen Kaufpreis Gläubiger des Veräußerers befriedigt werden, denen der Erwerber selbst für die auf diese Weise erfüllten Ansprüche einzustehen hatte.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 491
BFH/NV 1996 S. 300 Nr. 10
EAAAA-95627

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BFH, Urteil v. 07.03.1996 - V R 14/95

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