Kein Vorsteuerabzug des Grundstückserwerbers, wenn ein insolventer Veräußerer eine Grundstückslieferung im Interesse des Erwerbers nachträglich als steuerpflichtig behandelt und damit die negativen Auswirkungen für den Erwerber ausgleicht
Leitsatz
Der Vorsteuerabzug durch den Grundstückserwerber kann rechtsmißbräuchlich sein, wenn ein insolventer Grundstücksveräußerer eine Grundstückslieferung aufgrund einer nachträglich vereinbarten Erhöhung der Gegenleistung als steuerpflichtig behandelt und wenn mit dem zusätzlichen Kaufpreis Gläubiger des Veräußerers befriedigt werden, denen der Erwerber selbst für die auf diese Weise erfüllten Ansprüche einzustehen hatte.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 491 BFH/NV 1996 S. 300 Nr. 10 EAAAA-95627
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