Zur Prüfungspflicht des FA bei der Steuerbefreiung nach dem früheren GrEStWoBauG des Landes Nordrhein-Westfalen; förmliche Anzeige der Aufgabe des begünstigten Zwecks durch den Erwerber auch bei offensichtlicher Unmöglichkeit der Verwirklichung dieses Zwecks
Leitsatz
Im Verfahren über die materiell vorläufige Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem früheren GrEStWoBauG NW erstreckt sich die Prüfungspflicht des FA nicht darauf, ob der Erwerber den begünstigten Zweck - wie er es versichert hat - auch tatsächlich verwirklichen kann. Die Tatbestandswirkung der materiell vorläufigen Grunderwerbsteuerbefreiung tritt deshalb auch dann ein, wenn die Unmöglichkeit der Verwirklichung des begünstigten Zwecks offensichtlich ist. Auch in einem derartigen Fall hat der Erwerber die Aufgabe des begünstigten Zwecks förmlich anzuzeigen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 485 BFH/NV 1996 S. 346 Nr. 11 KAAAA-95625
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