Schätzung des Umfangs der ausbezahlten Arbeitslöhne bei Fliesenleger, der den Umsatz nicht allein mit seinen Arbeitnehmern
im erklärten Umfang erbracht haben kann
Leitsatz
1. Lässt sich weder der Umfang der ausbezahlten Arbeitslöhne feststellen noch die Höhe der einzubehaltenden Lohnsteuer berechnen,
weil der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen nicht geführt hat und deshalb die Besteuerungsmerkmale
der einzelnen Arbeiter nicht zu ermitteln sind, so sind Arbeitslöhne und die darauf entfallende Lohnsteuer gemäß § 162 AO
zu schätzen.
2. Im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes kann das Gericht bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit
grundsätzlich zwei Drittel des Nettoumsatzes als Nettolohnsumme veranschlagen.
Fundstelle(n): JAAAJ-65491
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 24.01.2024 - 3 K 1158/22
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