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Die Entleihe sogenannter Projektjuristen aus berufsrechtlicher Sicht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1203Der Anwaltssenat des BGH hat berufsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines sog. Projektjuristen geklärt. Projektjuristen gibt es schon länger und es hat sich für ihren „Verleih“ ein Markt etabliert. Sie arbeiten i. d. R. im „Hintergrund“ einer Kanzlei. Der Volljurist in dem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall sollte allerdings in der entleihenden Kanzlei auch anwaltlich tätig werden. Vergeblich hat er bis zum BGH versucht, seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durchzusetzen, weil nach Ansicht des Gerichts der Umstand, dass er einen nichtanwaltlichen Verleiher hat, gegen eine Zulassung spricht.
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Erlaubter Verleih sog. Projektjuristen
[i]Großkanzleien als EntleiherFür den Verleih von Projektjuristen gibt es einen Markt. Entleiher sind häufig Großkanzleien, die für einzelne „große“ Projekte oder größere Compliance Prüfungen zusätzlichen Bedarf an Juristen haben. Diese Juristen entsprechen zwar nicht unbedingt dem üblichen Anforderungsprofil solcher Kanzleien, weil sie z. B. nicht die erforderlichen Noten oder gar nicht beide Staatsexamina vorweisen können, ihre Qualifikationen aber für das konkrete Projekt a...