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BPatG Urteil v. - 8 Ni 21/23 (EP)

Tatbestand

Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen das europäische Patent 2 390 204, das am 21. März 2011 unter Inanspruchnahme der Priorität aus der finnischen Patentanmeldung 20105302 vom 25. März 2010 angemeldet und dessen Erteilung am 17. Dezember 2014 veröffentlicht worden ist. Patentinhaberin des beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 50 2011 005 280.4 geführten Streitpatents mit der Bezeichnung „System zur Ergänzung eines Kleingüterlagers“ ist die Beklagte.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:131223U8Ni21.23EP.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-65328

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BPatG, Urteil v. 13.12.2023 - 8 Ni 21/23 (EP)

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