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Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Vertragsverletzungsverfahren in die Wege geleitet
Die Fragen rund um die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen sind andauernder Gegenstand der Rechtsprechung. Dies liegt insbesondere daran, dass der Anwendungsbereich im Hinblick auf den Begriff „Bildung“ nicht hinreichend genau definiert und EU-Recht nicht korrekt in deutsches Recht umgesetzt ist. Nach zwei missglückten Versuchen zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes wird nun ein von der EU eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren eine gesetzliche Neuregelung erzwingen. Damit werden aber nicht alle Unklarheiten beseitigt.
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I. Rahmenbedingungen im EU-Recht und im deutschen UStG
[i]Anforderungen für die UmsatzsteuerbefreiungDie Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen stellt bestimmte Anforderungen sowohl an den Anbieter (unternehmerbezogene Komponente) als auch an den Inhalt der erbrachten Leistung (leistungsbezogene Komponente):
1. Anforderungen an den Leistungserbringer
[i]Steuerbefreiung nach MwStSystRLArt. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL befreit „... Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung ... durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts ... oder andere Einrichtungen mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung“. Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL befreit darüber hinaus...