Keine ausschließliche Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken bei Nutzungsüberlassung an Schwester-Personengesellschaft
Leitsatz
Das Erfordernis der ausschließlichen Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1986 ist nicht erfüllt, wenn eine Personengesellschaft innerhalb der dreijährigen Bindungsfrist einer Schwester-Personengesellschaft Wirtschaftsgüter zur Nutzung überläßt, ohne daß die Gesellschaften betriebsvermögensmäßig miteinander verflochten sind (Anschluß an die , BFHE 176, 98, BStBl II 1995, 75, und vom III R 86/83, BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 428 BFH/NV 1996 S. 264 Nr. 9 HAAAA-95597
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