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Arbeitsrecht: Kündigung wegen Veröffentlichung von Fotos des Arbeitsplatzes
Mitarbeitende, die ohne Erlaubnis Bilder vom Arbeitsplatz in sozialen Medien veröffentlichen, müssen mit ihrer Kündigung rechnen. Arbeitgebern stehe das Recht am eigenen Bild und auch Wort zu. Daher bedarf es, wenn veröffentlicht werden soll, der Zustimmung des Arbeitgebers. Das hat das Sächsische Landesarbeitsgericht entschieden (Az.: 4 Sa 34/21).