Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nachhaltigkeit: Verbraucher sollen vor Greenwashing geschützt werden
„Biologisch abbaubar“ oder „umweltfreundlich“ – künftig sollen Unternehmen mit solchen Angaben nur noch dann werben dürfen, wenn sie die Nachhaltigkeit ihrer Produkte nachgewiesen haben. Eine entsprechende Richtlinie hat das EU-Parlament im März mehrheitlich angenommen. Weitere Details dazu lesen Sie u. a. unter https://go.nwb.de/mx6p7.
Erichsen, Nachhaltigkeitscontrolling in KMU einführen, NWB-BB 10/2023 S. 302, NWB MAAAJ-48856