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NWB BB 5/2024 S. 129

Medizinische Versorgung: Hilfsmittelverzeichnis bildet medizinischen Fortschritt ab

Der GKV-Spitzenverband erstellt nach § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis (HMV). In diesem Verzeichnis sind von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen umfasste Hilfsmittel aufgeführt. In den vergangenen fünf Jahren wurden mehr als 17.000 neue Produkte aufgenommen. Damit bildet das Hilfsmittelverzeichnis den medizinischen Fortschritt ab. Zum Verzeichnis gelangen Sie unter https://go.nwb.de/6via6.

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