Es muss nicht immer KI sein
Themen wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz geistern heutzutage täglich durch die Medien. Für viele interessant und faszinierend, für den einen oder anderen aber auch bedrohend. Vielleicht stellen Sie sich auch Fragen wie: Führt die technische Entwicklung vielleicht bald dazu, dass meine Beratung teilweise überflüssig wird? Muss ich umdenken und mir andere Standbeine suchen, um es bis zum verdienten Ruhestand zu schaffen? Kann ich im fortgeschrittenen Alter noch wirklich von den angeblichen Chancen des technologischen Fortschritts profitieren? Antworten auf diese Fragen sind pauschal natürlich nicht möglich und sehr individuell. Wichtig ist, dass Sie Ihr eigenes Beratungs- und Geschäftskonzept auf seine Zukunftsfähigkeit überprüfen – so wie es eben auch die Unternehmen Ihrer Mandanten machen sollten. Darüber hinaus kann eine Berücksichtigung von Beratungsthemen, die eben nicht „einfach so“ digitalisiert werden und eine gewisse Bestandskraft haben, das eigene Gemüt beruhigen.
Eines dieser Themen, bei dem es „menschelt“ und das von KI & Co. daher weitestgehend unabhängig ist, ist das Thema „Unternehmensnachfolge“. Dass dahinter ein riesiges Beratungspotenzial steckt, dürfte hinlänglich bekannt sein: Nach der aktuellen KfW-Studie „Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2023“ streben bis Ende 2027 rund 626.000 kleine und mittelständische Unternehmen die Unternehmensnachfolge an. Insbesondere bei diesem Thema kommt die emotionale Komponente ins Spiel, die nur Sie als „Nichtkünstliche Intelligenz“ erfassen und einordnen können. Darüber hinaus hängen viele weitere Aspekte an einer Unternehmensnachfolge wie beispielsweise die Entscheidung für einen gangbaren Nachfolgeweg, die konkrete Suche nach einem Übernehmer, die Bewertung des abzugebenden Unternehmens und die finanzielle Absicherung des Unternehmensübergebers. Da sich nicht immer eine familieninterne Nachfolge anbietet, weil der eigene Nachwuchs möglicherweise andere Interessen oder Zukunftspläne hat, rückt die Unternehmensnachfolge durch Führungskräfte zunehmend in den Blickpunkt – d. h. durch Mitarbeiter, die ihre Eignung für das Unternehmen schon bewiesen haben. Was Sie Ihren Mandanten bei diesem Nachfolgeweg raten können, erläutern Britt Niggemann und Prof. Dr. Diethard B. Simmert in ihrem Beitrag ab . Außerdem widmen wir uns auch dem für die Unternehmensnachfolge so wichtigen Thema „Unternehmensbewertung“. Dr. Carola Rinker startet auf ihre Beitragsreihe „Unternehmensbewertung für KMU: Vereinfachtes Ertragswertverfahren in der Praxis“.
Zum Schluss ein kleiner Ausblick: Wir wollen der Komplexität des Themas „Unternehmensnachfolge“ gerecht werden und werden Sie hierzu auch in den nächsten Ausgaben mit Know-how, Beratungstipps und Arbeitshilfen versorgen.
Beste Grüße
Heiko Lucius
Fundstelle(n):
NWB-BB 5/2024 Seite 125
NWB SAAAJ-65209