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BFH Urteil v. - II R 102/93 BStBl 1996 II S. 396

Gesetze: FGO § 118 Abs. 1FGO § 160 Abs. 2 a. F.AO 1977 § 227GrEStG 1983 § 23 Abs. 2GrEStG BW § 1 Abs. 1

Grunderwerbsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg nicht mehr revisibel; gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen bezüglich nicht revisiblen Landesrechts

Leitsatz

1. Das frühere GrEStG BW ist seit Aufhebung des § 160 Abs. 2 FGO durch das FGO-ÄndG vom (BGBl I 1992, 2109) ab kein revisibles Recht mehr, das der Überprüfung durch den BFH unterliegt.

2. Kann der BFH als Revisiongericht mangels Revisibilität eines landesrechtlichen Steuergesetzes dessen Auslegung durch das FG nicht überprüfen, so kann er auch nicht überprüfen, ob eine sachliche Härte i. S. des § 227 AO 1977 vorliegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 396
BFH/NV 1996 S. 261 Nr. 9
AAAAA-95582

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BFH, Urteil v. 06.03.1996 - II R 102/93

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