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Einkommensteuer | Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b EStG in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom FA zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ist unerheblich (Bezug: § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. b, § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4, § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 EStG).
Die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften können nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anwendung der Abgeltungsteuer verzichten. Der hierzu erforderliche Antrag ist S. 321nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu...BStBl 2022 I S. 742