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Zur Anfechtbarkeit von unter den Pfändungsgrenzen liegenden Gehaltszahlungen des Arbeitgebers auf ein geliehenes Konto
(1) Eine objektive Gläubigerbenachteiligung i. S. des § 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) liegt vor, wenn der vom Arbeitgeber auf ein geliehenes Konto überwiesene Lohn des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO liegt, denn der Pfändungsschutz reicht nur bis zur Auszahlung des Arbeitseinkommens auf ein Konto. (2) Eine objektive Gläubigerbenachteiligung i. S. des § 1 AnfG liegt ebenfalls vor, wenn der Schuldner die Möglichkeit hatte, ein Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO einzurichten, dieses aber unterlassen hat und das Geld stattdessen auf ein geliehenes Konto überweisen lässt (Bezug: § 1, § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 AnfG; § 850c, § 850k ZPO).
Im Urteilsfall hatte der Ehemann u. a. Steuerverbindlichkeiten und ließ seine laufenden Gehaltszahlungen, die der Höhe nach unterhalb der Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO lage...