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BFH Urteil v. - I R 68/95 BStBl 1996 II S. 385

Gesetze: KStG a. F. § 33 Abs. 3

§ 33 Abs. 3 KStG a. F. enthält keine Regelung für Fälle, in denen das Verlustabzugsjahr und das Jahr, für das die Ausschüttungsbelastung herzustellen ist, auseinanderfallen

Leitsatz

§ 33 Abs. 3 KStG a. F. erfaßt nicht solche Fälle, in denen das Verlustabzugsjahr und das Jahr, für das die Ausschüttungsbelastung herzustellen ist, auseinanderfallen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 385
BFH/NV 1996 S. 225 Nr. 8
PAAAA-95577

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BFH, Urteil v. 16.02.1996 - I R 68/95

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