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Das Wachstumschancengesetz im Ziel
Es hat lange gedauert und ist geschafft! Der Bundesrat hat am dem Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz (WtChancenG) zugestimmt. Damit haben die Länder das Gesetz in der deutlich reduzierten Fassung des Vermittlungsergebnisses vom akzeptiert und einen seit ersten politischen Ankündigungen gut zwölf Monate dauernden Gesetzgebungsmarathon zu Ende gebracht. Der Beitrag stellt die wesentlichen steuerlichen Maßnahmen des WtChancenG i. d. F. des von Bundestag und Bundesrat akzeptierten Vermittlungsergebnisses dar. Der Vollständigkeit halber fasst eine Verlustliste die wesentlichen, im Vergleich zum (ursprünglichen) Gesetzesbeschluss des Bundestags entfallenen Maßnahmen zusammen. Die ursprünglich im WtChancenG enthaltenen steuerlichen Anpassungen an das ab dem in Kraft tretende MoPeG sowie eine befristete Fortschreibung des Status Quo in der Grundsteuer und die Anpassung der Zinsschranke nach § 4h EStG wurden zusammen mit weiteren Änderungen im EStG (u. a. Verzicht auf die Besteuerung der sog. Dezemberhilfe) aus dem WtChancenG herausgelöst und stattdessen Bestandteil des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes, das am im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wur...