Stromsteuerentlastung: Begriff der Elektrolyse – Entstehung von
Reaktionsprodukten an den Elektroden – Unterscheidung vom
Lichtbogenverfahren – Stromentnahme zu zweierlei Verwendungszweck
Leitsatz
Die Stromsteuerentlastung für die Stromentnahme zur Elektrolyse kann nicht für den Stromverbrauch bei der chemischen Produktion
im Wege des Lichtbogenverfahrens gewährt werden, da bei diesem Verfahren keine Reaktionsprodukte an den Elektroden entstehen,
sondern die Ionisation in einem Gasgemisch zwischen zwei Elektroden stattfindet.
Die Verfolgung eines zweierlei Verwendungszwecks bei der Stromentnahme rechtfertigt für sich allein weder nach Art. 2 Abs.
4 Buchst. b EnergieStRL noch nach § 9a Abs. 1 Nr. 1 StromStG eine Entlastung von der Stromsteuer.
Fundstelle(n): WAAAJ-64937
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 21.02.2024 - 4 K 483/23 VSt
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