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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 483/23 VSt

Gesetze: StromStG § 9a Abs. 1 Nr. 1; EnergieStRL Art. 2 Abs. 4 Buchst. b

Stromsteuerentlastung: Begriff der Elektrolyse – Entstehung von Reaktionsprodukten an den Elektroden – Unterscheidung vom Lichtbogenverfahren – Stromentnahme zu zweierlei Verwendungszweck

Leitsatz

  1. Die Stromsteuerentlastung für die Stromentnahme zur Elektrolyse kann nicht für den Stromverbrauch bei der chemischen Produktion im Wege des Lichtbogenverfahrens gewährt werden, da bei diesem Verfahren keine Reaktionsprodukte an den Elektroden entstehen, sondern die Ionisation in einem Gasgemisch zwischen zwei Elektroden stattfindet.

  2. Die Verfolgung eines zweierlei Verwendungszwecks bei der Stromentnahme rechtfertigt für sich allein weder nach Art. 2 Abs. 4 Buchst. b EnergieStRL noch nach § 9a Abs. 1 Nr. 1 StromStG eine Entlastung von der Stromsteuer.

Fundstelle(n):
DStRE 2024 S. 1379 Nr. 22
WAAAJ-64937

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 21.02.2024 - 4 K 483/23 VSt

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