Unterbrechung des Einspruchsverfahrens durch ausländisches
Insolvenzverfahren – Anerkennung der Verfahrenseröffnung –
Verletzung der Pflicht zur Unterrichtung der ausländischen Gläubiger
– Verstoß gegen die öffentliche Ordnung – Wirkung der
Restschuldbefreiung nach irischem Recht
Leitsatz
Die seitens des zuständigen Gerichts oder Verwalters unterlassene Unterrichtung der bekannten ausländischen Gläubiger über
die Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners stellt keinen der Anerkennung
des ausländischen Insolvenzverfahrens und damit der Unterbrechung eines anhängigen inländischen Einspruchsverfahrens entgegenstehenden
Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar.
Die in einem in der Republik Irland durchlaufenen Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung führt zum Erlöschen der
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis.
Fundstelle(n): NAAAJ-64927
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 23.02.2024 - 10 K 534/23 G,U
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