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BFH Urteil v. - X R 127/92 BStBl 1996 II S. 362

Gesetze: EStG § 10 e

Aufwendungen für ein Schwimmbad gehören zur Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG

Leitsatz

Ist in dem vom Steuerpflichtigen gekauften Einfamilienhaus ein Schwimmbad eingebaut, gehören die Anschaffungskosten für das Gebäude auch insoweit zur Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG, als sie auf das Schwimmbad entfallen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 362
BFH/NV 1996 S. 135 Nr. 6
WAAAA-95566

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 14.02.1996 - X R 127/92

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