Verfahrensrecht | Ausnahme nach § 2 Abs. 2 Mitteilungsverordnung für Zahlungen von Entschädigungen von Zeugen (BMF)
Das BMF hat die Anlage 1 der BMF-Schreiben zur Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV) in Bezug auf die bundeseinheitlich zugelassenen Ausnahmen von der Mitteilungspflicht nach § 2 Abs. 2 MV um Zahlungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Entschädigung von Zeugen nach § 19 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ergänzt ().
Quelle: , veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)
Fundstelle(n):
RAAAJ-64888