Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn Steuerpflichtiger trotz Einschaltung eines Vermittlers Vermietungs- und Selbstnutzungszeiträume selbst bestimmen kann
Leitsatz
Der Nutzungswert einer Ferienwohnung ist für die Zeit, in der sie dem Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, nach § 21a EStG zu ermitteln. Auch bei Einschaltung eines Vermittlers, der die Wohnung für den Steuerpflichtigen vermieten soll, steht sie diesem zur Selbstnutzung zur Verfügung, solange er in der Lage bleibt, die Zeiträume der Vermietung und der Selbstnutzung zu bestimmen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 355 BFH/NV 1996 S. 205 Nr. 3 YAAAA-95561