Erweiterung i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG setzt die Schaffung voll auf die Wohnfläche anzurechnenden Wohnraums voraus
Leitsatz
1. Die Erweiterung (Ausbau oder Aufstockung) an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung ist nach § 10 e Abs. 2 EStG nur dann begünstigungsfähig, wenn durch die Baumaßnahme - auch - zusätzliche vollwertige Wohnräume geschaffen werden.
2. Vollwertige Wohnräume sind in sinngemäßer Anwendung der §§ 42 und 44 II. BVO nur solche Räume, die nach § 44 Abs. 1 Nr 1 II. BVO voll auf die Wohnfläche anzurechnen sind.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 352 BFH/NV 1995 S. 74 Nr. 10 OAAAA-95560