Gesetze: StBerG § 36 Abs. 2 Nr. 1StBerG § 6 Nrn. 3 und 4StBerG § 33 Satz 2
Berufspraktische Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bei einer Steuerfachgehilfin und Bilanzbuchhalterin
Leitsatz
Eine Steuerfachgehilfin und Bilanzbuchhalterin, die als Leiterin des Rechnungswesens eines Unternehmens zu einem nicht unerheblichen Umfang mit Aufgaben befaßt ist, die unter das Buchführungs- und Steuererklärungsprivileg der steuerberatenden Berufe fallen (Einrichtung der Buchführung, Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen, Mitwirkung beim Jahresabschluß), erfüllt mit dieser Tätigkeit die berufspraktische Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 331 BFH/NV 1996 S. 13 Nr. 2 JAAAA-95553