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Aufteilung des Entgelts nach dem Wareneinsatz bei Sparmenüs eines Fastfood-Restaurants
Die Aufteilung des Pauschalentgelts für Sparmenüs kann nach der Food-and-Paper-Methode, d. h. nach dem Wareneinsatz, erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn die seitens des Unternehmers vorgenommene Aufteilung maschinell quasi auf Knopfdruck erfolgt und nicht zu ungerechtfertigten Vorteilen führt. Eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise (EVP-Methode) ist dann laut FG Baden-Württemberg nicht geboten.
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Das FG Baden-Württemberg hatte bereits Ende 2022 ein Urteil zur Umsatzsteuer gefällt, über das sich ein Restaurantbesitzer freuen dürfte. Der Streit dreht sich um die Aufteilung des Entgelts bei Außer-Haus-Umsätzen mit Sparmenüs. Das ist bekanntlich wegen der unterschiedlichen Steuersätze für Speisen und Getränke von Bedeutung.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll grds. nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise aufgeteilt werden, wenn der Unternehmer die im Rahmen des Gesamtverkaufspreises erbrachten Leistungen auch einzeln anbietet. Also nach der EVP...