Vorlage an das
BVerfG zur Rückwirkung bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge
Mit dem AbzStEntModG vom war § 5a Abs. 4 EStG mit
rückwirkender Geltung dahingehend ergänzt worden, dass im Fall der
unentgeltlichen Übertragung zum Buchwert der Unterschiedsbetrag des
Mitunternehmeranteils auf den Rechtsnachfolger übergeht. Damit war die
langjährige Verwaltungspraxis gesetzlich verankert worden. Wie schon zuvor das
FG Hamburg hält der Bundesfinanzhof die Rückwirkung für verfassungswidrig und
hat das Bundesverfassungsgericht angerufen.
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Der Bundesfinanzhof hat dem
Bundesverfassungsgericht eine Frage zur
Tonnagebesteuerung vorgelegt: Ist bei einer unentgeltlichen
Rechtsnachfolge die rückwirkende Besteuerung mit dem
Grundgesetz vereinbar?
Über die Sonderregelung für
Reedereien hinaus, ist der aktuelle Beschluss von allgemeinem
Interesse, weil der Bundesfinanzhof sich mit der Frage befasst hat, ob
Steuerpflichtige auf die veröffentlichte Verwaltungsauffassung
vertrauen dürfen.
Dazu gleich mehr. Lassen Sie uns vorab in Erinnerung rufen, was es
mit der Tonnagebesteuerung eigentlic...
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