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BFH Urteil v. - IV R 44/95 BStBl 1996 II S. 319

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3

Kein Nachweis der schriftlichen Vollmacht durch Telefax, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Leitsatz

1. Eine Prozeßvollmacht muß dem Gericht im Original vorgelegt werden. Die Übermittlung einer Telekopie (Telefax) wahrt die nach § 62 Abs. 3 FGO gesetzte Ausschlußfrist nicht (Anschluß an , BFHE 179, 5, BStBl II 1996, 105).

2. Ist der Bevollmächtigte nicht ausdrücklich aufgefordert worden, dem Gericht die Originalurkunde vorzulegen, kann im Hinblick auf die abweichende bisherige Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 319
BFH/NV 1996 S. 221 Nr. 8
OAAAA-95547

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BFH, Urteil v. 14.03.1996 - IV R 44/95

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