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Umsatzsteuer-Korrekturen in Rechnungen wegen des fehlerhaften Steuerausweises
Keine Steuerschuld bei Rechnungen an Endverbraucher
Der EuGH hat in einem weit beachteten Urteil zu einem Umdenken im Zusammenhang mit dem unrichtigen bzw. unberechtigten Steuerausweis in einer Rechnung geführt. Nicht in jedem Fall eines fehlerhaften Steuerausweises schuldet der Rechnungsaussteller auch die in Rechnung gestellte Steuer. Die Finanzverwaltung hat ihre neue Sichtweise unter Berücksichtigung der EuGH-Entscheidung in einem aktuellen BMF-Schreiben dokumentiert.
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Grundsätze zum unrichtigen bzw. unberechtigten Steuerausweis. Inhaltlich führen die Verlautbarungen der Finanzverwaltung nicht in allen Fällen zu einem für den Unternehmer befriedigenden Ergebnis.
I.
Der entschieden, dass in Fällen, in denen der Unternehmer eine Leistung an einen nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endverbraucher erbracht hat, keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt. Dementsprechend ist Art. 203 MwStSystRL nicht anwendbar. Der Unternehmer, der in seiner Rechnung an einen solchen Endverbraucher einen überhöhten Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen hat, schuldet den zu Unrecht in Rechnung gestellten ...