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Betriebsrat | Keine Mitbestimmung bei einem Handyverbot
Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht zu, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die private Nutzung von Smartphones während der Arbeitszeit untersagt, um eine ordnungsgemäße Arbeitsleistung sicherzustellen.
Das von der Arbeitgeberin ausgesprochene Verbot ist im vorliegenden Fall nach Ansicht des Gerichts in erster Linie auf die Steuerung des Arbeitsverhaltens gerichtet. Ein solches Verbot ist aber nicht mitbestimmungspflichtig. Nach ihrem objektiven Inhalt ziele die Weisung der Arbeitgeberin, während der Arbeitszeit keine Mobiltelefone oder Smartphones zu privaten Zwecken zu benutzen, darauf ab, zügiges und konzentriertes Arbeiten der Arbeitnehmer sicherzustellen, indem mögliche Ablenkungen privater Natur durch die Verwendung dieser Ger...