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AG | Unberechtigte Nichtzulassung zur Hauptversammlung
Ist kein Legitimationsnachweis zur Teilnahme an der Hauptversammlung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erforderlich, darf nicht wegen der Nichtvorlage einer schriftlichen Vollmacht der Zutritt verweigert werden.
Sind – wie im vorliegenden Fall – in der Satzung keine besonderen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung vorgesehen, können Vertreter eines Aktionärs andere Aktionäre der Gesellschaft sein oder Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Aufgrund der Vorgeschichte der Parteien kannte hier der Vorstand der AG den Rechtsanwalt als Vertreter der Aktionärin. Ein rein verbales Verhalten des Anwalts auf einer vorherigen Hauptversammlung stellt nach Ansicht des Gerichts keinen ausreichenden Grund dar, das Te...