Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich zu der Neuregelung des § 4 Nummer 21 UStG durch § 25 Nummer 4 des Jahressteuergesetzes 2024 geäußert. Im Rahmen der Neuregelung sollen Schwimmkurse sowie andere private Bildungsangebote ab dem 1.1.2026 mit 19 % Umsatzsteuer belegt werden. Zudem wurde zu der Frage Stellung genommen, ob die Bundesregierung plant in der laufenden Legislaturperiode die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsdienstleistungen so zu regeln, dass Angebote wie Schwimmkurse weiterhin steuerfrei bleiben, insbesondere da die bisherige Vertrauensschutzregelung Ende 2025 ausläuft (BT-Drucks. 21/747).