Beginn des Zinslaufs für Prozeßzinsen (§ 236 AO) bei erfolgreicher Klage gegen Umsatzsteuerjahresbescheid nach vorangegangener, für erledigt erklärter Klage gegen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid
Leitsatz
Die für den Beginn des Zinslaufs maßgebliche Rechtshängigkeit tritt ein mit der Erhebung der Klage gegen den Umsatzsteuerjahresbescheid und nicht bereits mit der Klageerhebung in dem vorangegangenen, den Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid betreffenden Klageverfahren, das wegen Ergehens des Umsatzsteuerjahresbescheides für erledigt erklärt worden ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 260 BFH/NV 1996 S. 58 Nr. 4 YAAAA-95522
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