Zur Bedeutung der Jahressteuerfestsetzung für die Bemessung der im Umsatzsteuer-Voranmeldungsverfahren festgesetzten Verspätungszuschläge
Leitsatz
1. Umsatzsteuervoranmeldung und Jahressteuererklärung sind - grundsätzlich auch für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen - eigenständige Verfahren. 2. Ergeht während des Verfahrens gegen Verspätungszuschläge wegen verspäteter Abgabe bzw. Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ein Jahressteuerbescheid, sind dessen Festsetzungen für die Zumessung der Verspätungszuschläge von Bedeutung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1996 II Seite 259 BFH/NV 1995 S. 73 Nr. 10 OAAAA-95521
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