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BFH Urteil v. - V R 12/95 BStBl 1996 II S. 252

Gesetze: AO 1977 § 42UStG 1980 § 4 Nr. 12, Nr. 14UStG 1980 § 15 Abs. 1 und 2

Zur Berücksichtigung von Kindergeldzahlungen bei der Beurteilung des Gestaltungsmißbrauchs im Zusammenhang mit der Errichtung und Vermietung von Räumen durch einen ,,vorgeschalteten'' Ehegatten und zur Frage des ,,überschaubaren Zeitraums'' für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungskraft des Vermieter-Ehegatten

Leitsatz

1. Kindergeldzahlungen sind bei der Beurteilung des Gestaltungsmißbrauchs im Zusammenhang mit der Errichtung und Vermietung von Räumen für eine Arztpraxis an den Ehegatten nicht als Einnahmen des vermietenden Ehegatten anrechenbar, mit denen er die Aufwendungen für die Errichtung und Erhaltung der Praxisräume bestreiten kann.

2. Zur Dauer des ,,überschaubaren Zeitraums'' als zeitlicher Rahmen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungskraft des Vermieter-Ehegatten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1996 II Seite 252
HAAAA-95519

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 14.12.1995 - V R 12/95

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